Das Dienstzeugnis ist immer wieder Thema heißer Diskussionen. Im folgenden Artikel werden einige Fragen rund um das Dienstzeugnis beantwortet, mit denen der ARD-Fragekasten immer wieder konfrontiert wird.
Frage: Wer hat Anspruch auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses?
Antwort: Der Anspruch auf ein Dienstzeugnis ist für Angestellte in § 39 AngG geregelt, für Arbeiter in § 1163 ABGB und für Lehrlinge in § 16 BAG. Auch Hausgehilfen, Hausangestellten und Gutsangestellten wurde ein gesetzlicher Anspruch eingeräumt (§ 39 GAngG, § 18 HGHAngG).
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