ZIK aktuell

Das Konkurseröffnungsverfahren bei juristischen Personen

Franz Mohr

Mit dem Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997, BGBl I 114, soll die Möglichkeit zu rechtzeitigem Handeln geschaffen werden - rechtzeitiges Handeln zur Vermeidung einer Krise, zu deren Überwindung oder zur Bewältigung einer bereits eingetretenen Insolvenzsituation. Konkursverschleppungen sollen vermieden werden. Dies soll ua durch eine vom Verschulden unabhängige Verpflichtung der organschaftlichen Vertreter einer juristischen Person zur Leistung eines Kostenvorschusses aus eigenem Vermögen erreicht werden. Hierüber bietet der Aufsatz einen Überblick.

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Artikel-Nr.
ZIK 1997, 157

25.10.1997
Heft 5/1997
Autor/in
Franz Mohr

Dr. Franz Mohr ist Honorarprofessor an der Karl-Franzens-Universität Graz und Universitätslektor an der Sigmund Freud PrivatUniversität. Er hält Vorträge und ist Autor in den Rechtsbereichen Insolvenz-, Restrukturierungs- und Exekutionsrecht.