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Das Konzerninsolvenzrecht des IRÄG 2017

Dr. Stephan Riel

Das IRÄG 2017 bringt neben einer Reihe von anderen bedeutsamen Änderungen des österr Insolvenzrechts einen neuen Sechsten Teil der IO, der die Überschrift "Konzern"1 trägt, zwei Paragrafen enthält und hier vorgestellt werden soll.

Bis zum IRÄG 2017 gab es kein österr Konzerninsolvenzrecht. Der einschlägige Rechtssatz des OGH lautet: "In einem Insolvenzverfahren kann es nur einen Schuldner geben. Für einen Konzernverbund gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung des Insolvenzverfahrens isoliert für die einzelne Konzerngesellschaft als Subjekt des Insolvenzverfahrens zu erfolgen hat."2

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Artikel-Nr.
ZIK 2017/109

16.08.2017
Heft 3/2017
Autor/in
Stephan Riel

Dr. Stephan Riel, Rechtsanwalt in Wien mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Insolvenz- und Sanierungsrecht, Partner in der Kanzlei Riel & Partner, Insolvenzverwalter in Wien und Niederösterreich, Mitglied der im BMJ tagenden Insolvenzrechtsreformkommission, Mitherausgeber der ZIK, zahlreiche Publikationen zum Insolvenzrecht.