Das IRÄG 2017 bringt neben einer Reihe von anderen bedeutsamen Änderungen des österr Insolvenzrechts einen neuen Sechsten Teil der IO, der die Überschrift "Konzern"1 trägt, zwei Paragrafen enthält und hier vorgestellt werden soll.
Bis zum IRÄG 2017 gab es kein österr Konzerninsolvenzrecht. Der einschlägige Rechtssatz des OGH lautet: "In einem Insolvenzverfahren kann es nur einen Schuldner geben. Für einen Konzernverbund gilt auch im Insolvenzrecht das Trennungsgebot, sodass die Abwicklung des Insolvenzverfahrens isoliert für die einzelne Konzerngesellschaft als Subjekt des Insolvenzverfahrens zu erfolgen hat."2
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