Am 1. 7. 2014 sind erhebliche Änderungen im dt Privatinsolvenzrecht in Kraft getreten. Der Beitrag gibt einen Überblick über das geltende Recht unter Hervorhebung der wesentlichen Änderungen und stellt Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum österr Recht heraus.
Seit Inkrafttreten der InsO am 1. 1. 1999 gibt es in Deutschland für natürliche Personen die Möglichkeit, im Anschluss an ein Insolvenzverfahren Restschuldbefreiung (= RSB) zu erlangen. Zugleich wurden Sonderregelungen für Verbraucherinsolvenzen geschaffen. Die Vorschriften zu RSB und Verbraucherinsolvenzverfahren haben am 1. 7. 2014 durch das Gesetz zur Verkürzung des RSB-Verfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte (im Folgenden: ReformG)1 wichtige Änderungen erfahren, die eine kurze Darstellung der Rechtslage in Deutschland sowie zentraler Parallelen bzw Unterschiede zum österr Recht lohnend erscheinen lassen.
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