Im Jahre 1915 hat der BezirksrichterAlbert Ehrenzweigin der Allgemeinen österreichischen Gerichtszeitung seinen Beitrag zum “Phantom der Benachteiligung der Gläubiger" veröffentlicht (GZ 1915, 145). Nicht ganz 100 Jahre später steht ein anderer Begriff, der des - eine Anfechtung nach den Gläubigertatbeständen der Konkursordnung ausschließenden - “Zug-um-Zug-Geschäftes", im Mittelpunkt der anfechtungsrechtlichen Diskussion. Den aktuellen Ausgangspunkt bildet dabei die eine kumulative Anfechtbarkeit aller Zahlungseingänge bei Rahmenüberziehung des Kontokorrentkredites befürwortende Entscheidung 2 Ob 140/99y(ÖBA 2000, 238 =ZIK 1999, 136).Bollenberger(ÖBA 1999, 410 FN 9; ÖBA 2000, 22 ff) undSchumacher(ÖBA 2000, 240 ff) haben diese höchstgerichtliche Entscheidung jüngst unter Berufung auf eine “Zug-um-Zug-Abwicklung" kritisiert. Auch der Autor lehnt eine kumulative Anfechtbarkeit von Zahlungseingängen bei überzogenem Kontokorrentkredit ab. Er wendet sich aber gegen die Ansicht, hier würde eine “Zug-um-Zug-Verknüpfung" zwischen den Leistungen vorliegen.
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