Aufsätze

Das Sanierungskonzept des § 31 Abs 1 Z 3 IO

Dr. Thomas Zeitler

Der mit dem IRÄG 2010 neu gestaltete § 31 Abs 1 Z 3 IO beschränkt weiterhin die Anfechtbarkeit nachteiliger Rechtsgeschäfte auf solche Fälle, in denen die Nachteiligkeit objektiv vorhersehbar war.1 Neu ist: "Eine solche objektive Vorhersehbarkeit liegt insb dann vor, wenn ein Sanierungskonzept offensichtlich untauglich war." Umgekehrt formuliert: Ein nachteiliges Rechtsgeschäft ist (gem § 31 Abs 1 Z 3 IO) anfechtungsfest, wenn ein Sanierungskonzept (nicht offensichtlich untauglich, mit anderen Worten:) tauglich 2 war.

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Artikel-Nr.
ZIK 2011/69

27.04.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Thomas Zeitler

Dr. Thomas Zeitler ist Rechtsanwalt in Linz. Schwerpunkte seiner Arbeit bilden das Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie die Export-Finanzierung und M&A. Er tritt regelmäßig als Insolvenzverwalter bzw Unternehmensanwalt, auch im Zuge außergerichtlicher Restrukturierungen, auf. Aktive Vortrags- und Publikationstätigkeit runden die Tätigkeit im einschlägigen Fachbereich ab.