Die in Mietverträgen übliche Vereinbarung einer Kaution findet großteils in Form der Bankgarantie, Barkaution oder Übergabe eines Sparbuchs statt.1 Während sich die Rsp bereits wiederholt mit der Barkaution bei einem Mieter- oder Vermieterwechsel auseinanderzusetzen hatte,2 ist der Umgang mit dem Kautionssparbuch mit seinen sachen- und schuldrechtlichen Elementen oberstgerichtlich nicht endgültig geklärt. Der vorliegende Beitrag soll hierzu mögliche Lösungs- und Denkansätze bieten.
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