Das Maßnahmenpaket zur Budgetsanierung betreffend verschiedene Abgaben ist in Begutachtung gegangen. Es bringt im Ertragsteuerbereich mehrere Änderungen der Steuerbemessungsgrundlagen. Der Verzicht auf Steuererhöhungen bezieht sich auf die Tatsache, dass der Einkommensteuertarif und der Körperschaftsteuersatz nicht geändert werden sollen, wohl aber bei den übrigen Tarifbestandteilen und bei der Steuerbemessungsgrundlage Änderungen zu Lasten der Abgabepflichtigen vorgesehen sind. Im Folgenden sollen die wichtigsten die Körperschaften betreffenden ertragsteuerlichen Änderungen vorgestellt werden.
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