Beiträge

Das Überbot im Konkursverfahren

Dr. Bernhard Birek

Im Konkursverfahren gilt der Vorrang der freihändigen Verwertung durch den Masseverwalter, die erfahrungsgemäß einen höheren Verwertungserlös für die Gläubiger bringt. Problematisch sind jedoch in der Praxis Überbote von Interessenten nach Genehmigung durch das Konkursgericht, die sich nicht einem ausgeschriebenen Bieterverfahren unterzogen haben. Eine aktuelle Entscheidung des OLG Linz bringt Klarheit. Der Autor bespricht in diesem Beitrag die vorliegende Thematik.

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/129

03.07.2009
Heft 3/2009
Autor/in
Bernhard Birek

Dr. Bernhard Birek ist selbstständiger Rechtsanwalt in Schlüßlberg. Er hat sich auf Insolvenzrecht spezialisiert. Ein besonderes Anliegen sind ihm Veröffentlichungen im Konkursanfechtungsrecht unter Berücksichtigung der dt Rsp. Dr. Bernhard Birek ist häufig sowohl als gerichtlich bestellter Masseverwalter als auch als Schuldnervertreter tätig.

Publikationen:

Verwertung rechtswidrig erlangter Beweise, AnwBl 2002, 133; Anmerkung zur Entscheidung AnwBl 2003, 724; Unterhaltsrückstände und Konkurs, ZIK 2008/246, 146; Zwangsvollstreckung und Konkursanfechtung, ZIK 2009/9, 9.