ZIK International

Das UNCITRAL-Mustergesetz 2018 über die Anerkennung und Vollstreckung insolvenznaher Entscheidungen

Dr. Alexander Klauser / Dr. Kathrin Binder

Wie schon in ZIK 2018/204 berichtet, schloss die Kommission der Vereinten Nationen für internationales Handelsrecht (UNCITRAL) im Jahr 2018 ihre Arbeiten an einem weiteren Mustergesetz erfolgreich ab. Die Vollversammlung der Kommission nahm den Text im Juli 2018 förmlich an. Das neue Mustergesetz soll die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung insolvenznaher Entscheidungen erleichtern und ergänzt diesbezüglich das UNCITRAL-Mustergesetz von 1997 über grenzüberschreitende Insolvenzen. Das neue Mustergesetz "funktioniert" jedoch auch als "Stand alone"-Gesetz. Seine Umsetzung in nationales Recht könnte daher gerade in Ländern wie Österreich sinnvoll sein.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/66

17.05.2019
Heft 2/2019
Autor/in
Alexander Klauser

Dr. Alexander Klauser ist Rechtsanwalt und Partner bei Brauneis Klauser Prändl Rechtsanwälte (bkp), Wien, sowie Lehrbeauftragter an den Instituten für Zivilverfahrensrecht der Universitäten Wien und Graz.

Publikationen zum Verbraucher-, Zivilprozess- und Insolvenzrecht, zuletzt Klauser/Kodek, JN – ZPO18 (2018); Klauser/Weber, Art 19 – Art 33 EuInsVO 2015, in Konecny (Hrsg), Insolvenzgesetze (Stand 1. 9. 2018, rdb.at).

Kathrin Binder

Dr. Kathrin Binder ist derzeit Rechtsanwaltsanwärterin mit Tätigkeitsschwerpunkt Dispute Resolution in einer Wiener Wirtschaftskanzlei. Zuvor war sie Assistenzprofessorin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der Johannes Kepler Universität Linz.

Publikationen zum Europa-, Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzrecht, zuletzt Klauser/K. Binder, Europäisches Insolvenzrecht neu – EuInsVO 2015 (samt Synopse), die österreichischen Begleitregelungen und der Kommissionsvorschlag für eine EU-Restrukturierungsrichtlinie, Jahrbuch Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Exekutionsrecht 2017, 41.