Aufsätze

Das ungewollte Ende der Überwachung durch einen Treuhänder im Sanierungsplan

Dr. Robert Klein

Anmerkungen zu OLG Wien 28 R 128/13v1

Der Schuldner kann im Sanierungsplan vorschlagen, sein Vermögen an einen Treuhänder zur Verwertung zu übergeben. Der aktuellen Rsp zufolge sollten die Gläubiger darauf achten, dass dem Treuhänder das gesamte oder zumindest "wesentliches" Vermögen überlassen wird, ansonsten es allein vom Wohlwollen des Schuldners abhängt, ob die Gläubiger auch eine Quotenausschüttung nach Verwertung dieses Sondervermögens erhalten.

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Artikel-Nr.
ZIK 2013/240

31.10.2013
Heft 5/2013
Autor/in
Robert Klein

Dr. Robert Klein, Gründungspartner der DKD Rechtsanwälte OG, ist seit 2002 als Rechtsanwalt überwiegend in Insolvenzsachen tätig und wird laufend in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland zum Insolvenzverwalter bestellt.