Seit der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen hat, dass die Arbeit von Vertragsärzten durch getarnte Testpatienten kontrolliert werden kann (Stichwort: "Mystery-Shopping"), wehrt sich die Ärztekammer gegen den Generalverdacht, dass unberechtigtes Krankschreiben und nicht korrekte Leistungsberechnung zum Alltag eines Arztes gehören. In Einzelfällen wird es aber wohl tatsächlich zu nicht begründeten Krankschreibungen kommen, obwohl der betreffende Arbeitnehmer objektiv nicht arbeitsunfähig ist. Inwieweit Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf die Richtigkeit einer ärztlichen Bestätigung vertrauen dürfen und welche Konsequenzen bei fingierten Krankenständen drohen, wird im folgenden Beitrag näher aufgezeigt.
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