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Das zessionsrechtliche Aussonderungsrecht nach § 16 BTVG und dessen Schicksal in der Insolvenz des Bauträgers

Mag. Matthias Stipanitz, LL.M. / Mag. David Spahija

§ 16 BTVG normiert die besondere Rechtsstellung der Erwerber hinsichtlich allfälliger gegenüber Dritten (Subunternehmern) bestehender Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Bauträgers. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit dem Schicksal dieser Erwerberrechte, wenn im Zeitpunkt des Zuganges des Erwerberverlangens nach § 16 BTVG über die Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche bereits (endgültig) verfügt wurde. Vor diesem Hintergrund interessiert insb die dogmatische Einordnung des dem Erwerber über § 16 BTVG zustehenden zessionsrechtlichen Aussonderungsanspruchs und die Auswirkung dieser Einordnung auf die Behandlung im Insolvenzverfahren des Bauträgers. Hinsichtlich der Forderung des Bauträgers gegenüber den Subunternehmern ist in diesem Zusammenhang je nach Durchsetzungsgrad zu unterscheiden. Bedacht zu nehmen ist dabei auch auf die Möglichkeit einer Erstreckung der Wirkung von § 16 BTVG auf einen durch die Erledigung der Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche erhaltenen Vermögensvorteil, eine mögliche Ersatzaussonderung daran bzw eine auf Herausgabe eines solchen Vorteils gerichtete Masseforderung des Erwerbers.

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Artikel-Nr.
ZIK 2023/89

30.06.2023
Heft 3/2023
Autor/in
Matthias Stipanitz

Mag. Matthias Stipanitz, LL.M., ist Rechtsanwalt und Partner bei Schmidt Pirker Podoschek Rechtsanwälte.

David Spahija

Mag. David Spahija ist Rechtsanwalt und Partner bei CORTOLEZIS Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit den Tätigkeitsschwerpunkten Insolvenz- und Sanierungsrecht sowie Unternehmenstransaktionen.