ABGB: § 1330
Hat ein Kunde einem Arbeitnehmer (hier: einem Straßenbahnfahrer) in einem E-Mail an den Arbeitgeber ein Fehlverhalten vorgeworfen, das grundsätzlich geeignet ist, Auswirkungen auf das Dienstverhältnis des Arbeitnehmers zu haben (hier: der Vorwurf des Zeitungslesens während des Lenkens einer Straßenbahn), kommt dem Arbeitnehmer beim Nachweis der Unrichtigkeit des Vorwurfs grundsätzlich ein Unterlassungsanspruch nach § 1330 ABGB zu.
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