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Der Anfechtungsschutz des § 733 Abs 11 ASVG ist nicht verfassungswidrig

Dr. Johannes Derntl

Anmerkungen zu VfGH G 344/20211

Im Zuge der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber in § 733 Abs 11 ASVG einen Anfechtungsschutz für Zahlungen von Beiträgen und Umlagen insb an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) statuiert. Es wurden Stimmen laut, die diese Regelung in Anbetracht des Gleichbehandlungs- und Sachlichkeitsgebots als bedenklich erachteten.2 Der VfGH hat nun die Behandlung eines Antrags auf Aufhebung des § 733 Abs 11 ASVG wegen Verfassungswidrigkeit abgelehnt, weil keine hinreichende Aussicht auf Erfolg vorlag.

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Artikel-Nr.
ZIK 2022/134

08.09.2022
Heft 4/2022
Autor/in
Johannes Derntl

Dr. Johannes Derntl ist Jurist in der Abteilung Beitragseinbringung der ÖGK Niederösterreich.

Publikationen:
Insolvenzsicherung für die Sozialversicherung (2012); Autor in Sonntag, ASVG13 (2022) sowie Autor in Gruber/Harrer, GmbHG2 (2018).