Thema - Arbeitsrecht

Der Anspruch auf Freistellung von der Dienstleistung für COVID-19-Risikogruppen

Mag. Manfred Lindmayr

Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden in den Unternehmen schon zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Wo es möglich ist, wurde die Belegschaft in Home-Office geschickt, für die weiterhin in der Arbeitsstätte tätigen Mitarbeiter wurden Barrieren wie Plexiglaswände errichtet oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung vorgeschrieben. Und natürlich gilt: Abstand halten! Für Arbeitnehmer, die aus medizinischen Gründen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, hat der Gesetzgeber eine befristete Sonderregelung geschaffen, die ihnen einen Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung einräumt, wenn Home-Office oder eine (das Risiko einer Infektion nahezu ausschließende) Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht infrage kommt. Im Folgenden werden die Grundlagen für diesen Freistellungsanspruch näher dargelegt.

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Artikel-Nr.
ARD 6699/5/2020

14.05.2020
Heft 6699/2020
Autor/in
Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.