Mit Ausbruch der Corona-Pandemie wurden in den Unternehmen schon zahlreiche Maßnahmen getroffen, um die Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Wo es möglich ist, wurde die Belegschaft in Home-Office geschickt, für die weiterhin in der Arbeitsstätte tätigen Mitarbeiter wurden Barrieren wie Plexiglaswände errichtet oder die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung vorgeschrieben. Und natürlich gilt: Abstand halten! Für Arbeitnehmer, die aus medizinischen Gründen im Falle einer Ansteckung mit dem Coronavirus ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, hat der Gesetzgeber eine befristete Sonderregelung geschaffen, die ihnen einen Anspruch auf bezahlte Dienstfreistellung einräumt, wenn Home-Office oder eine (das Risiko einer Infektion nahezu ausschließende) Umgestaltung der Arbeitsbedingungen nicht infrage kommt. Im Folgenden werden die Grundlagen für diesen Freistellungsanspruch näher dargelegt.
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