Thema - Arbeitsrecht

Der Anspruch von Betriebsratsmitgliedern auf Bildungsfreistellung

Mag. Bettina Sabara

Jedes Betriebsratsmitglied hat innerhalb der fünfjährigen Funktionsperiode Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen bis zu drei Wochen und drei Arbeitstagen. Ausnahmsweise ist auch eine längere Bildungsfreistellung möglich (fünf Wochen). Darüber hinaus besteht in Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern die Möglichkeit einer erweiterten Bildungsfreistellung. Von der Bildungsfreistellung zu unterscheiden ist der Anspruch der Betriebsratsmitglieder auf Freizeitgewährung (= Amtsfreistellung). Der folgende Beitrag informiert über die wichtigsten Punkte zur Bildungsfreistellung.

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Artikel-Nr.
ARD 6818/5/2022

06.10.2022
Heft 6818/2022
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).