Die Bestimmungen zur außerplanmäßigen Abschreibung von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen werden in IAS 36 unter dem Begriff Impairment zusammengefasst. Im Mittelpunkt steht die zukunftsorientierte Bewertung unter Berücksichtigung der Verwertungsmöglichkeit.
1. Begriffsbestimmung
Impairment ist der in der internationalen Rechnungslegung verwendete Begriff für die außerplanmäßige Abschreibung und wird in einem eigenen Standard - IAS 36 - geregelt. Dieser Standard ist auf alle Vermögensgegenstände anzuwenden mit Ausnahme von:
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