Thema - Arbeitsrecht

Der Entgeltanspruch von dauernd freigestellten Betriebsräten

MMag. Dr. Christoph Wiesinger

Mitglieder des Betriebsrats dürfen aufgrund ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Das gilt auch für dauernd freigestellte Mitglieder. In diesem Fall stellt sich aber die Frage, wie ihr Entgeltanspruch in Ermangelung einer tatsächlichen Tätigkeit zu bemessen ist. Dieser Fragestellung widmet sich der folgende Beitrag.1

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Artikel-Nr.
ARD 6658/5/2019

25.07.2019
Heft 6658/2019
Autor/in
Christoph Wiesinger

MMag. Dr. Christoph Wiesinger, LL.M. ist Mitarbeiter der Wirtschaftskammer Österreich, Geschäftsstelle Bau der Bundesinnung Bau und des Fachverbands der Bauindustrie. Arbeitsschwerpunkte: Arbeits- und Sozialrecht, speziell in der Bauwirtschaft.