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Der Erbantritt im Insolvenzverfahren

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser / Mag. Teresa Perner

Der folgende Beitrag untersucht den Einfluss der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Erben auf den Erbschaftserwerb.

Eine Erbschaft, die dem Schuldner kurz vor bzw nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anfällt, kann seinen Haftungsfonds uU beträchtlich erweitern und ist für seine Gläubiger daher potenziell von Vorteil. Da mit dem Erbantritt aber nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva der Verlassenschaft übernommen werden (vgl insb §§ 531, 548, 801 f ABGB), ist ein Erbantritt für den Erben (und seine Gläubiger) auch mit Risiken verbunden. Beim Anfall einer Erbschaft sind daher insolvenzspezifische Regelungen zu beachten; diese werden im Folgenden näher analysiert.

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Artikel-Nr.
ZIK 2024/76

30.06.2024
Heft 3/2024
Autor/in
Bettina Nunner-Krautgasser

Univ.-Prof. Dr. Bettina Nunner-Krautgasser ist Leiterin des Instituts für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie Co-Leiterin des Forschungszentrums für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Graz. Sie hält laufend Fachvorträge und ist Autorin bzw Her­aus­geb­erin zahlreicher Publikationen, insb im Bereich des Insolvenzrechts.

Teresa Perner

Mag.a Teresa Perner ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Zivilverfahrensrecht und Insolvenzrecht sowie am Forschungszentrum für Berufsrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz. Ihre Forschungsschwerpunkte liegen im Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht sowie im Berufsrecht der Rechts- und Wirtschaftsberatung.