Der folgende Beitrag untersucht den Einfluss der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Erben auf den Erbschaftserwerb.
Eine Erbschaft, die dem Schuldner kurz vor bzw nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens anfällt, kann seinen Haftungsfonds uU beträchtlich erweitern und ist für seine Gläubiger daher potenziell von Vorteil. Da mit dem Erbantritt aber nicht nur die Aktiva, sondern auch die Passiva der Verlassenschaft übernommen werden (vgl insb §§ 531, 548, 801 f ABGB), ist ein Erbantritt für den Erben (und seine Gläubiger) auch mit Risiken verbunden. Beim Anfall einer Erbschaft sind daher insolvenzspezifische Regelungen zu beachten; diese werden im Folgenden näher analysiert.
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