Gleichzeitig mit der letzten großen Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl I 2016/53, ARD 6507/11/2016), mit der ua für Geburten ab 1. 3. 2017 ein Kinderbetreuungsgeld-Konto geschaffen wurde, wurde auch ein neues Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) erlassen, das für erwerbstätige Väter, die sich innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tagen intensiv und ausschließlich der Familie widmen, eine finanzielle Unterstützung in Form des sogenannten Familienzeitbonus vorsieht. Unter welchen Voraussetzungen Väter Anspruch auf diesen Familienzeitbonus haben und was aus arbeits- und sv-rechtlicher Sicht zu beachten ist, ist Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für Geburten nach dem 28. 2. 2017.
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