Thema - Arbeits- und Sozialrecht

Der Familienzeitbonus ("Papa-Monat")

Mag. Bettina Sabara

Gleichzeitig mit der letzten großen Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl I 2016/53, ARD 6507/11/2016), mit der ua für Geburten ab 1. 3. 2017 ein Kinderbetreuungsgeld-Konto geschaffen wurde, wurde auch ein neues Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) erlassen, das für erwerbstätige Väter, die sich innerhalb von 91 Tagen nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tagen intensiv und ausschließlich der Familie widmen, eine finanzielle Unterstützung in Form des sogenannten Familienzeitbonus vorsieht. Unter welchen Voraussetzungen Väter Anspruch auf diesen Familienzeitbonus haben und was aus arbeits- und sv-rechtlicher Sicht zu beachten ist, ist Gegenstand des vorliegenden Beitrages. Die folgenden Ausführungen gelten ausschließlich für Geburten nach dem 28. 2. 2017.

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Artikel-Nr.
ARD 6536/5/2017

16.02.2017
Heft 6536/2017
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (6. Auflage 2023); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).