Thema

Der Herausgabeanspruch der Kaufinteressentin gegen den selbstkontrahierenden Makler

Dr. Alexander Longin, M.A.

Überlegungen aus Anlass der E 7 Ob 151/23s = ImmoZak 2024/25, 43

In der E 7 Ob 151/23s hat der OGH durch Heranziehung des auftragsrechtlichen § 1009 ABGB einen Herausgabeanspruch der Kaufinteressentin einer Immobilie gegen den diese vermittelnden Immobilienmakler gewährt, welcher die Immobilie treuwidrig selbst erworben hatte. Ausgehend von dieser E soll im folgenden Beitrag die Anwendung von § 1009 ABGB in der zugrunde liegenden maklervertraglichen Fallkonstellation einer ersten Betrachtung unterzogen werden.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2024/16

29.05.2024
Heft 2/2024
Autor/in
Alexander Longin

Dr. Alexander Longin, M.A., arbeitet als Unternehmensjurist mit Schwerpunkt Immobilienrecht in Wien und ist als Autor sowie Vortragender in den Bereichen Immobilien- und Bauvertragsrecht sowie Schadenersatzrecht tätig.