Es ist mittlerweile schon Tradition geworden, in jeder Gesetzgebungsperiode das Insolvenzrecht zu novellieren. Die in dieser Legislaturperiode in Aussicht genommenen Änderungen wurden im August 2001 als Ministerialentwurf einer Insolvenzrechts-Novelle 2002 zur Begutachtung versendet. Der Entwurf, der auf der Homepage des Justizministeriumswww.bmj.gv.at nachgelesen werden kann, enthält Verbesserungen des Unternehmensinsolvenzrechts und des Privatkonkursrechts. Im Folgenden wird ein Überblick über die Änderungen im Unternehmensinsolvenzrecht gegeben, in der nächsten Ausgabe der ZIK über die des PrivatkonkursrechtS
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