Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. Künftig gibt es einen gemeinsamen "Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe". Neben Erweiterungen im Bereich der Arbeitszeitflexibilisierung beinhaltet dieser auch eine Reihe von Maßnahmen hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte.
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