Thema - Arbeitsrecht

Der neue Kollektivvertrag für Arbeitnehmer:innen im Hotel- und Gastgewerbe ab 1. 11. 2024 (Teil 2)

Mag. Wolfram Hitz / Mag. Claudia Weiß-Koppensteiner

Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. In der letzten ARD-Ausgabe wurden im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrages die wichtigsten Änderungen bei den arbeitszeitrechtlichen Regelungen dargestellt (siehe ARD 6921/4/2024). Der zweite Teil widmet sich nun den Neuerungen iZm Sonderzahlungen, Probemonat, Befristung und Kündigung sowie Einstufung, Vorrückung und Vordienstzeiten ab 1. 5. 2025.

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Artikel-Nr.
ARD 6922/4/2024

30.10.2024
Heft 6922/2024
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.

Claudia Weiß-Koppensteiner

Mag. Claudia Weiß-Koppensteiner ist Referentin im Fachverband Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (www.hotelverband.at) mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht und Kollektivvertrag im Hotel- und Gastgewerbe. Daneben laufende Publikationen in Fachzeitschriften und -büchern.