Mit Wirkung 1. 11. 2024 kommt es zu großen Änderungen im Kollektivvertrag für Arbeiter und Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe. In der letzten ARD-Ausgabe wurden im ersten Teil dieses zweiteiligen Beitrages die wichtigsten Änderungen bei den arbeitszeitrechtlichen Regelungen dargestellt (siehe ARD 6921/4/2024). Der zweite Teil widmet sich nun den Neuerungen iZm Sonderzahlungen, Probemonat, Befristung und Kündigung sowie Einstufung, Vorrückung und Vordienstzeiten ab 1. 5. 2025.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.