Im Sommer 2022 hat der VfGH festgestellt, dass der gebührenfreie Empfang von ORF-Programmen über das Internet den Gleichheitsgrundsatz verletzt.1 Für die dadurch notwendig gewordene Neuregelung der Finanzierung des ORF wurde dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 2023 gesetzt. Mit dem ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl I 2023/112) wird ab 1. 1. 2024 die bisherige Rundfunkgebühr ("GIS-Gebühr") durch den neuen ORF-Beitrag ersetzt, der als Haushaltsabgabe konzipiert ist: Die Gebührenpflicht knüpft nicht mehr an den Besitz eines Empfangsgerätes - also Radio oder Fernseher -, sondern an den Hauptwohnsitz an, und bezieht auch alle kommunalsteuerpflichtigen Unternehmen in den Kreis der Gebührenpflichtigen ein. Was Unternehmer ab 1. 1. 2024 über den neuen ORF-Beitrag wissen sollten, wird in diesem Beitrag kurz dargestellt.
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