Thema

Der novellierte Rücklagenbegriff und seine Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis

Ao. Univ.-Prof. Dr. Raimund Pittl / Univ.-Ass. Mag. Emanuel Ponholzer

Im Rahmen der WEG-Novelle 2022 hat der Gesetzgeber auch hinsichtlich der Rücklage Änderungen vorgenommen. Neben einer Konkretisierung der Aufwendungen, welche im Zuge der Festlegung der Rücklagenbeiträge zu berücksichtigen sind, hat der Gesetzgeber im neuen § 31 Abs 1 WEG nun auch eine betragliche Untergrenze für die Bildung der Rücklage vorgesehen. Der Beitrag versucht den novellierten Rücklagenbegriff näher einzuordnen und zeigt mögliche Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis auf.

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2022/31

02.09.2022
Heft 3/2022
Autor/in
Raimund Pittl

Ao. Univ.-Prof. Mag. Dr. Raimund Pittl lehrt am Institut für Zivilrecht der Universität Innsbruck. Zahlreiche Publikationen zum Bürgerlichen Recht sowie zum Wohn- und Immobilienrecht.

Emanuel Ponholzer

Univ.-Ass. Mag. Emanuel Ponholzer ist Dissertant und Universitätsassistent am Institut für Theorie und Zukunft des Rechts an der Universität Innsbruck. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Wohn- und Immobilienrecht, Nachhaltigkeitsrecht und allgemeinen Zivilrecht.

Publikationen:
Publikationen zum Bürgerlichen Recht, Wohn- und Immobilienrecht und Nachhaltigkeitsrecht.