Thema - Arbeitsrecht

Der richtige Umgang mit E-Mail-Postfächern ausgeschiedener Arbeitnehmer

Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. (NYU) / Elena Oberrauner, LL.M. (WU)

Arbeitgeber gehen allgemein davon aus, dass ihnen berufliche E-Mail-Postfächer von ausgeschiedenen Arbeitnehmern sowie die darin befindlichen E-Mails "gehören". Dies trifft zwar auf berufliche E-Mail-Korrespondenz zu, bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitgeber uneingeschränkt Einsicht in die E-Mail-Postfächer ausgeschiedener Arbeitnehmer nehmen dürfen. Sobald nämlich eine Nachricht als privat erkennbar ist, ist die Einsicht zu unterlassen bzw sofort abzubrechen. Dieser Grundsatz gilt dabei völlig unabhängig davon, ob Arbeitgeber die Privatnutzung des beruflichen E-Mail-Postfachs erlaubt, untersagt oder gar nicht geregelt haben.

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Artikel-Nr.
ARD 6914/3/2024

04.09.2024
Heft 6914/2024
Autor/in
Angelika Pallwein-Prettner

Dr. Angelika Pallwein-Prettner, LL.M. ist Rechtsanwältin und Partnerin im Arbeitsrechtsteam von Binder Grösswang Rechtsanwälte. Sie verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Vertretung von Arbeitgebern in sämtlichen Bereichen des Arbeitsrechts und in arbeitsrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsstrafverfahren. Des Weiteren ist sie auf Datenschutzrecht, insbesondere im Beschäftigungskontext, spezialisiert und vertritt in datenschutzrechtlichen Gerichts- und Verwaltungsverfahren

Elena Oberrauner

Elena Oberrauner, LL.M. ist Rechtsanwaltsanwärterin im Arbeitsrechtsteam von Binder Grösswang Rechtsanwälte. Sie berät nationale sowie internationale Mandanten in sämtlichen Bereichen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.