Ist ein Arbeitsvertrag bereits gültig zustande gekommen, hat der Arbeitnehmer den Dienst aber noch nicht angetreten, so kann es Situationen geben, in denen eine der Vertragsparteien den Vertrag doch nicht erfüllen will oder kann. Die Rechtsordnung sieht dafür Regelungen vor, die es den Vertragsparteien ermöglichen, vom Vertrag wieder zurückzutreten. Der folgende Beitrag informiert darüber, unter welchen Voraussetzungen ein begründeter Rücktritt vom Vertrag möglich ist und welche Folgen und Sanktionen an einen begründeten bzw einen unbegründeten Rücktritt vom Vertrag geknüpft werden.
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