Thema - Arbeitsrecht

Der Sozialvergleich

Mag. Bettina Sabara

Hat der Betriebsrat einer betriebsbedingten Kündigung im Vorfeld ausdrücklich widersprochen und kommt es anschließend zu einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit, so hat das Gericht auf Antrag der klagenden Partei einen Sozialvergleich vorzunehmen. Dabei wird geprüft, ob die Kündigung für den betroffenen Arbeitnehmer eine größere soziale Härte darstellt als für vergleichbare andere Arbeitnehmer. Unter welchen Voraussetzungen ein solcher Sozialvergleich vorgenommen werden kann und was dabei in weiterer Folge zu beachten ist, darüber informiert der folgende Beitrag.

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Artikel-Nr.
ARD 6456/5/2015

16.07.2015
Heft 6456/2015
Autor/in
Bettina Sabara

Mag. Bettina Sabara ist als Redakteurin in den Bereichen Arbeits- und Sozialrecht sowie Personalverrechnung tätig und war lange Jahre hindurch beim ARD-Fragekasten im Einsatz. Sie hat auch Fachbücher verfasst und an der Erstellung zahlreicher Lexis Briefings für Lexis 360® Personalrecht mitgewirkt.

Publikationen (Auswahl):
Ein Kind kommt (5. Auflage 2020); Betriebsrat und Arbeitgeber (2. Auflage 2012).