Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die Sozialpartner im Sommer auf ein neues, modernes Gehaltsschema für die rund 400.000 Angestellten im heimischen Handel geeinigt. Statt bisher acht Gehaltstafeln und zwei Gehaltsgebieten gibt es künftig nur noch eine Gehaltstabelle für alle Handelsangestellten, was zu einer deutlichen Vereinfachung bei der Einstufung und damit mehr Rechtssicherheit führen soll. Für den Umstieg wurde den Betrieben ein Zeitrahmen von vier Jahren gesetzt, sodass bis spätestens 1. 12. 2021 alle Handelsbetriebe die Umstellung vollzogen haben müssen. Neben einer Kurzübersicht über weitere wichtige Änderungen im Zuge dieser umfassenden Überarbeitung des KV-Handelsangestellte mit 1. 12. 2017 erläutert der folgende Beitrag ausführlich die Sonderbestimmungen für den Wechsel ins Gehaltssystem NEU.
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