Neben verschiedenen gesetzlichen Karenzmodellen - von der Elternkarenz über die Bildungskarenz bis hin zur Familienhospizkarenz - besteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Möglichkeit, einen unbezahlten Urlaub (= freiwillige Karenzierung, vereinbarte Karenz) ohne konkreten im Gesetz geregelten Anlassfall zu vereinbaren. Der folgende Überblick erläutert, was dabei arbeits- und abgabenrechtlich zu beachten ist.
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