Seit der GREx1 gibt es im Exekutionsverfahren einen Verwalter. In mehreren Beiträgen2 werden einzelne Themen erörtert, die ein Verwalter bei der Abwicklung eines Exekutionsverfahrens zu beachten hat. Ihm obliegt die Verwertung von gepfändetem Vermögen sowie die Mitwirkung bei der Verteilung, was im Folgenden näher erörtert wird.
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Priv.-Doz. Dr. Birgit Blatt (vormals Schneider) ist Of Counsel in der Kanzlei ecolaw Rechtsanwälte und Lehrbeauftragte der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Sie ist Autorin zahlreicher Publikationen und Vortragende insb zum Insolvenzrecht.