Thema - Arbeitsrecht

Desksharing - Was ist zu beachten?

RA Dr. Martin Huger, LL.M.

Homeoffice hat insbesondere durch die COVID-19-(SARS-CoV-2)-Krise einen regelrechten Boom erlebt. Im Zuge dessen zeigt sich vermehrt, dass Arbeitnehmer,1 die auch im Homeoffice tätig sind, ohnehin nur mehr zeitlich eingeschränkt an der Betriebsstätte tätig sind, sodass das Erfordernis eines eigenen Arbeitsplatzes an der Betriebsstätte fraglich scheint. Dies führt nun vermehrt dazu, dass Unternehmen Desksharing einführen.

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Artikel-Nr.
ARD 6778/4/2021

16.12.2021
Heft 6778/2021
Autor/in
Martin Huger

Dr. Martin Huger, LL.M. ist Rechtsanwalt und geschäftsführender Gesellschafter der HUGER Rechtsanwalts GmbH in Wien. Sein Beratungsschwerpunkt für nationale und internationale Unternehmen ist dabei das Arbeitsrecht. Er publiziert und trägt regelmäßig zu arbeits- und datenschutzrechtlichen Themen vor. In den letzten Jahren hat er sich dabei intensiv mit dem Thema Home Office und mobiles Arbeiten beschäftigt und zuletzt bei LexisNexis das Buch "Home Office und mobiles Arbeiten" veröffentlicht.