Thema – Datenschutz

Die Abfrage von Vorstrafen im Zuge des Bewerbungsverfahrens – Was ändert sich mit der DSGVO?

Mag. Wolfram Hitz

Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. 5. 2018 herrscht bezüglich vieler Rechtsfragen Verunsicherung. So wird auch im Arbeitsrecht die (weitere) Zulässigkeit vieler Usancen diskutiert, die jahrelang nicht hinterfragt wurden. Gerade im Bewerbungsverfahren treten viele Detailfragen zur Verknüpfung von Arbeitsrecht und Datenschutzrecht auf. Ist es zulässig, einen Bewerber nach Vorstrafen zu befragen und übermittelte Strafregisterauskünfte zu speichern?

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Artikel-Nr.
ARD 6592/4/2018

29.03.2018
Heft 6592/2018
Autor/in
Wolfram Hitz

Mag. Wolfram Hitz ist Vortragender, Unternehmensberater und Autor mit der Spezialisierung auf arbeits- und personalrechtliche Fragestellungen, Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG. Lehrtätigkeit an der Universität für Weiterbildung Krems sowie an der FHWien der WKW.