Gesellschafts- und Steuerrecht / Bilanzsteuerrecht - Frage und Antwort

Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen

Romuald Bertl / Klaus Hirschler

Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen hat nicht nur in der Bilanzierung, sondern auch für betriebswirtschaftliche Analysen und Steuerbegünstigungen Bedeutung. Der Beitrag stellt die Abgrenzungskriterien dar.

Der Unternehmer U erwirbt ein Grundstück. Dieses Grundstück stammt aus der Verwertung hypothekarisch sichergestellter Forderungen. Das Grundstück soll verkauft werden, bis dahin will aber der Unternehmer U das Grundstück vermieten.

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Artikel-Nr.
RWZ 2001/70

20.08.2001
Heft 8/2001
Autor/in
Klaus Hirschler

Univ.-Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, StB ist Professor am Institut für Revisions-, Treuhand- und Rechnungswesen, Abteilung für Rechnungswesen, Steuern und Jahresabschlussprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien. Er ist Stellvertretender Vorsitzender des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen.

Romuald Bertl

em. o.Univ.-Prof. Dr. Romuald Bertl ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Präsident des Rechnungslegungsbeirates des AFRAC. Autor zahlreicher Fachpublikationen.