Die Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen hat nicht nur in der Bilanzierung, sondern auch für betriebswirtschaftliche Analysen und Steuerbegünstigungen Bedeutung. Der Beitrag stellt die Abgrenzungskriterien dar.
Der Unternehmer U erwirbt ein Grundstück. Dieses Grundstück stammt aus der Verwertung hypothekarisch sichergestellter Forderungen. Das Grundstück soll verkauft werden, bis dahin will aber der Unternehmer U das Grundstück vermieten.
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