Beitraege

Die Absonderungsansprüche der Betriebspensionisten gemäß § 11 BPG

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gert-Peter Reissner

Als insolvenzrechtliche Besserstellung räumt § 11 BPG Ruhegenussempfängern und Anwartschaftsberechtigten aus direkten Leistungszusagen des Arbeitgebers (AG) in der Insolvenz desselben teilweise die Stellung von Absonderungsgläubigern ein. Jene Wertpapiere, die zur Deckung der Pensionsrückstellung nach § 14 Abs 7 EStG 1988 unter Berücksichtigung des § 116 Abs 4 Z 4 EStG vorgesehen sind,1 bilden nämlich in der Insolvenz des AG eine Sondermasse, die nur zur Deckung der Anwartschafts- und Leistungsansprüche der aus der betrieblichen Altersversorgung Berechtigten herangezogen werden darf. Im Folgenden sollen einige Fragen im Bereich des § 11 BPG erörtert werden.2

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Artikel-Nr.
ZIK 2009/281

29.12.2009
Heft 6/2009
Autor/in
Gert-Peter Reissner

Dr. Gert-Peter Reissner ist Univ.-Prof. und Leiter des Instituts für Arbeitsrecht und Sozialrecht der Universität Graz. Publikationen und Vortragstätigkeit vor allem zum Arbeitsrecht, Sozialrecht und Sportrecht; u. a. Mitherausgeber und -autor des "Zeller Kommentars zum Arbeitsrecht" (3. Auflage 2018). Forschungsschwerpunkte: Arbeitsrecht und Betriebsübergang, Arbeitsrecht und Insolvenz sowie kritische Vertragsklauseln im Arbeitsrecht (Konkurrenzklauseln etc).

Publikationen:

Zeller Kommentar zum Arbeitsrecht (3. Auflage 2018; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Arbeitsvertrags-Klauseln (2. Auflage 2019; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Zeller Handbuch Betriebsvereinbarungen (2014; hrsg gemeinsam mit Matthias Neumayr), Arbeitsverhältnis und Insolvenz (5. Auflage 2018).