Thema - Personalverrechnung

Die Änderungen bei abgabefreien Essensbons ab Juli 2020 im Überblick

Wilhelm Kurzböck / Mag. Manfred Lindmayr

Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Arbeitgeber an nicht in seinen Haushalt aufgenommene Arbeitnehmer zur Verköstigung am Arbeitsplatz freiwillig gewährt, sind zur Gänze sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei. Auch die Abgabe von Gutscheinen für Mahlzeiten (Essensbons, Essensmarken), die den Arbeitnehmer zur Einnahme von Mahlzeiten im Betrieb oder außerhalb des Betriebes in Gaststätten berechtigen, fällt unter die Befreiungsbestimmungen im ASVG und EStG. Mit 1. 7. 2020 wurden nicht nur die Beträge für abgabe(beitrags)steuerfreie Gutscheine angehoben, sondern hat das BMF auch seine Rechtsansicht zur Einlösung von Essensgutscheinen in zwei wichtigen Punkten angepasst. Zu einigen iZm der geänderten BMF-Rechtsansicht in der Praxis aufgetretenen Fragen konnte Wilhelm Kurzböck bereits eine Stellungnahme der Finanzverwaltung einholen, die anschließend an einen kurzen Überblick über die nun geltende Rechtslage wiedergegeben wird.

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Artikel-Nr.
ARD 6706/5/2020

09.07.2020
Heft 6706/2020
Autor/in
Wilhelm Kurzböck

Wilhelm Kurzböck ist Herausgeber der WIKU-Personal-aktuell sowie Herausgeber zahlreicher Trainings- und Nachschlagebroschüren im Eigenverlag, Selbstständiger Personalverrechnungstrainer, Begründer und fachlicher Leiter der WIKU-PV-Akademie.

Manfred Lindmayr

Mag. Manfred Lindmayr ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Arbeits- und Sozialrecht zuständig, Chefredakteur der Zeitschrift ARD und Autor zahlreicher Publikationen zu arbeitsrechtlichen Themen.