Will der Arbeitgeber eine Änderung der Arbeitsbedingungen erreichen, die er einseitig nicht durchsetzen kann, so kann er versuchen, die gewünschte Änderung durch eine Änderungskündigung zu erreichen. Durch diese soll in erster Linie eine inhaltliche Neugestaltung der Arbeitsbedingungen erzielt werden und nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zur Definition der Änderungskündigung und den arbeitsrechtlichen Regeln siehe die folgenden Informationen:
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