ZIK aktuell

Die Anfechtung kongruenter Befriedigungen und Sicherstellungen nach §§ 28, 30 und 31 KO

Christian Bachmann

Am häufigsten werden im Konkurs kongruente Befriedigungen und Sicherstellungen angefochten. Während es früher für den Masseverwalter nur aussichtsreich war, den Anspruch auf die Anfechtungstatbestände der §§ 30, 31 KO zu stützen, stellt die E des OGH vom 10. 4. 1991 ÖBA 1991, 826, der bereits weitere E gefolgt sind, geradezu eine Empfehlung dar, den Anspruch auch nach § 28 KO geltend zu machen. Der Masseverwalter ist daher nicht an die Halbjahresfrist bzw Jahresfrist gebunden, sondern kann diese Ansprüche bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren, bei Kenntnis der Benachteiligungsabsicht sogar bis zu zehn Jahre vor Konkurseröffnung verfolgen. Anhand mehrerer Judikate wird dargestellt, wann Kenntnis oder verschuldete Unkenntnis der Benachteiligungs-, Begünstigungsabsicht und Zahlungsunfähigkeit bzw Überschuldung vorliegt, und schließlich Reformvorschläge, ausgelöst durch die genannte E, unterbreitet.

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Artikel-Nr.
ZIK 1996, 3

25.02.1996
Heft 1/1996
Autor/in
Christian Bachmann

Dr. Christian Bachmann ist Rechtsanwalt in Wien (seit 1994), Partner bei Bachmann & Bachmann Rechtsanwälte (www.bachmann-ra.at) mit Praxisschwerpunkt im Insolvenz- und Wirtschaftsrecht.
Publikationen im Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht, etwa Befriedigung der Masseforderungen (1993).