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Die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung als "schwerwiegende Rückforderungsvereinbarungen" gem Art 20 STS-VO?

Mag. Matthias Schimka

Nach den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers müssen Verbriefungen einfach, transparent und standardisiert sein, um das STS-Gütesiegel und die damit verbundenen aufsichtsrechtlichen Vorteile zu erhalten. Die Anforderungen an die Einfachheit verlangen, dass die Zweckgesellschaft Eigentum an den maßgeblichen Risikopositionen erwirbt. Dieser Eigentumserwerb muss in der Verkäuferinsolvenz wirksam bleiben. Schwerwiegende Rückforderungsvereinbarungen, die dem Insolvenzverwalter des Verkäufers eine Rückforderung der Risikopositionen leicht ermöglichen, sind verboten. Ob dieses Verbot die Anfechtungstatbestände der Insolvenzordnung (IO) umfasst, soll in diesem Aufsatz untersucht werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/8

18.03.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Matthias Schimka

RA Mag. Matthias Schimka ist Partner bei der WOLF THEISS Rechtsanwälte GmbH & Co KG mit Beratungsschwerpunkt (strukturierte) Finanzierungen und Restrukturierungen. Er ist Autor zahlreicher Publikationen zum Bank-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.