Anmerkungen zu OGH 8 Ob 136/12a1
Im Abschöpfungsverfahren treffen den Schuldner während der Abtretungserklärung verschiedene Obliegenheiten, deren Verletzung zur vorzeitigen Einstellung des Abschöpfungsverfahrens ohne Restschuldbefreiung führen kann. Dazu zählt ua die angemessene Erwerbstätigkeit des Schuldners, die der OGH bei einer Halbtagsbeschäftigung nicht verletzt sieht, wenn Betreuungspflichten gegenüber einem 13-jährigen Kind bestehen.
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