Die aktuellen Maßnahmen, die die Ausbreitung des Corona-Virus in Österreich verhindern sollen, haben weitreichende Konsequenzen für das österreichische Wirtschaftsleben.
Der Gesetzgeber hat aufgrund dieser Ausnahmesituation auch die gesetzlichen Bestim-mungen zur Kurzarbeit überarbeitet. Mit dem 1., 2. und 3. COVID-19-Gesetz (COVID-19-Maßnahmengesetz, BGBl I 2020/12; 2. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/16; 3. COVID-19-Gesetz, BGBl I 2020/23) hat der Gesetzgeber das bewährte System der Kurzarbeit nunmehr an die gegenwärtigen Herausforderungen angepasst.
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