Die Ausgleichsordnung ist selbstverständlich ein Bundesgesetz. Dennoch ist jedem in der Praxis des Insolvenzrechts Tätigen bekannt, daß in der Handhabung dieses Gesetzes starke regionale Unterschiede bestehen. Der nachstehende Beitrag unternimmt den Versuch, die Praxis bei den befaßten Landesgerichten zu vergleichen und wesentliche Abweichungen aufzuzeigen.
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