Mit dem IRÄG 20171 wurde - ab dem 1. 1. 2019 - die elektronische Abfrage von Daten aus den Exekutionsregistern ermöglicht.2 Der Beitrag geht der Frage nach, ob ein Gläubiger auch zur Beurteilung, ob er einen Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens stellen soll, zur Anfrage berechtigt ist und ob die Auskunft zur Bescheinigung der Zahlungsunfähigkeit geeignet ist.
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.