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Die ausschließliche internationale Zuständigkeit für insolvenzrechtliche Annexverfahren

Mag. Lukas Planitzer

Anmerkungen zu EuGH C-296/17, Wiemer & Trachte 1

Art 6 Abs 1 EuInsVO2 regelt die internationale Zuständigkeit für Klagen, die unmittelbar aus dem Insolvenzverfahren hervorgehen und in engem Zusammenhang damit stehen, wie bspw Insolvenzanfechtungsklagen oder insolvenzrechtliche Haftungsklagen gegen Gesellschaftsorgane. Durch das Urteil des EuGH in der Rs Wiemer & Trachte ist nunmehr klargestellt, dass es sich bei dieser Annexzuständigkeit grundsätzlich um eine ausschließliche Zuständigkeit handelt. Berechtigung und Grenzen einer solchen ausschließlichen Zuständigkeit für insolvenzrechtliche Annexverfahren sollen im folgenden Beitrag näher dargestellt werden.

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Artikel-Nr.
ZIK 2019/7

11.03.2019
Heft 1/2019
Autor/in
Lukas Planitzer

Mag. Lukas Planitzer ist Universitätsassistent am Institut für Zivilverfahrensrecht der Universität Wien.