Thema / Sozialversicherungsrecht

Die Auswirkungen der Verwaltungsreform 2012 auf das Verfahren in der gesetzlichen Sozialversicherung

Mag. Maria Schedle

Mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit (BGBl I 2012/51) wurden neun Landesverwaltungsgerichte (LVwG) und zwei Verwaltungsgerichte auf Bundesebene (das Bundesverwaltungsgericht - BVwG und das Bundesfinanzgericht - BFG) geschaffen. In der gesetzlichen Sozialversicherung entfiel der bisherige administrative Instanzenzug zum Landeshauptmann bzw zum Bundesminister. Über Beschwerden gegen Bescheide der Versicherungsträger in Verwaltungssachen und gegen Bescheide der Aufsichtsbehörden entscheidet nunmehr das Bundesverwaltungsgericht durch Erkenntnis. Dagegen kann Revision an den VwGH erhoben werden. In Leistungssachen (zB Antrag auf Gewährung einer Invaliditätspension) bleibt das Modell der sukzessiven Kompetenz bestehen.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6382/6/2014

23.01.2014
Heft 6382/2014
Autor/in
Maria Schedle

Mag. Maria Schedle ist Rechtsanwältin und Partnerin der Engelbrecht Rechtsanwalts GmbH. Sie ist seit mehr als 15 Jahren schwerpunktmäßig im Arbeitsrecht tätig und berät nationale und internationale Unternehmen, Institutionen und Führungskräfte in allen Belangen des Arbeits- und Sozialrechts. Sie ist sowohl auf gerichtliche als auch auf außergerichtliche Arbeitsrechtsangelegenheiten spezialisiert.