Thema - Arbeitsrecht

Die Auswirkungen des Arbeitsrechts-Änderungsgesetzes 2015 in der Praxis

Mag. Birgit Vogt-Majarek / Mag. Marlene Schulz

Das jüngst in Kraft getretene Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2015 (BGBl I 2015/152, ARD 6480/7/2016) sieht wesentliche Änderungen des Arbeitsvertragsrechts und des Arbeitszeitrechts vor, die großteils mit 1. 1. 2016 (und teilweise mit 29. 12. 2015) wirksam wurden. Die Änderungen wurden von Arbeitnehmerseite und Gewerkschaft aufgrund des damit verbundenen, erhöhten "Schutzstandards" sehr positiv aufgenommen, bringen aber in einzelnen Punkten auch mehr Flexibilität für Arbeitgeber. Der folgende Beitrag soll nicht nur über die wichtigsten Neuerungen des Gesetzes informieren, sondern vor allem erläutern, welche konkreten Folgen diese Änderungen in der Praxis haben, und Hinweise geben, worauf in diesem Zusammenhang nunmehr in Arbeitsbeziehungen besonders zu achten ist.

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Artikel-Nr.
ARD 6481/5/2016

14.01.2016
Heft 6481/2016
Autor/in
Birgit Vogt-Majarek

Mag. Birgit Vogt-Majarek ist Gründungspartnerin von Schima Mayer Starlinger (www.sms.law) und war zuvor seit 2004 Partnerin von KSW. Sie leitet mit Georg Schima das Arbeitsrechtsteam, das zu den größten in Österreich zählt. Birgit Vogt-Majarek berät und vertritt nationale und internationale, private sowie öffentliche Unternehmen in allen Fragen des Individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowie im Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Ferner berät sie Executives in allen Fragen von der Vertragserstellung bis zur Beendigung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen betreffend Restrukturierungen, Betriebsverfassungsrecht, grenzüberschreitenden Personaleinsatz, Compliance, Arbeitszeitrecht sowie Datenschutz.

Marlene Schulz
Mag. Marlene Schulz, Sponsion zur Mag.iur. 2008, Auslandsstudium an der Universidad Complutense de Madrid. Marlene Schulz absolvierte 2012 die Rechtsanwaltsprüfung und ist nach einschlägiger Tätigkeit im Arbeitsrecht in einer anderen Rechtsanwaltskanzlei seit 2014 Rechtsanwaltsanwärterin bei KSW. Sie ist spezialisiert auf Individualarbeitsrecht, kollektives Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht und ebenfalls Autorin und Vortragende zu diesen Themen.