Tritt ein Arbeitnehmer (Lehrling) seinen Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst an, hat dies weitreichende Auswirkungen auf das bestehende Dienstverhältnis (Lehrverhältnis). Dieses bleibt zwar formal aufrecht, es kommt aber zu einem Ruhen der beiden Hauptleistungspflichten aus dem Dienstverhältnis, der Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und der Entgeltzahlungspflicht des Arbeitgebers. Ein umfassender Kündigungs- und Entlassungsschutz sowie Auswirkungen auf den Urlaubs- und Sonderzahlungsanspruch sind weitere Folgen der idR mehrmonatigen Arbeitsunterbrechung durch den Präsenz-, Ausbildungs- oder Zivildienst. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit der ebenfalls wichtigen Frage, wie sich der Wehr- bzw Zivildienst auf den Lauf arbeitsrechtlicher Fristen auswirkt.
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