Experten-Forum

Die Begründungspflicht des Arbeitgebers

Dr. Thomas Rauch

Vorsicht bei Begründungen

In der betrieblichen Praxis kommt es immer wieder vor, dass seitens des Arbeitgebers spontane Begründungen zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen erfolgen, die im Hinblick auf ein künftiges Verfahren nachteilig sind oder ein solches erst auslösen (bzw. als Grundlage etwa einer Klage dienen).

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Artikel-Nr.
ARD 5437/11/2003

26.09.2003
Heft 5437/2003
Autor/in
Thomas Rauch

Dr. Thomas Rauch hat als Mitarbeiter der Abteilung Sozialpolitik der Wirtschaftskammer Wien Unternehmer beraten und in arbeitsgerichtlichen Verfahren vertreten und ist als Fachbuchautor, Vortragender und Seminartrainer sowie Prüfer am WIFI Wien tätig.